Liebe Eltern,

sollten Sie eine Bescheinigung für ihren Arbeitgeber benötigen, betreffend des Kinderkrankengeldes Aufgrund des Infektionsschutzgesetzes erforderlichen Betreuung, so wenden Sie sich bitte an ihre zuständige Krankenkasse bzw. besuchen deren Internetpräsenz. Dort finden Sie Formulare zum ausdrucken, die Sie dann ausgefüllt bei ihrem Arbeitgeber abgeben können. Die Kindergärten könne ihnen allerdings eine Zusatzbescheinigung für die Krankenkassen ausstellen, falls diese benötigt wird.

Liebe Eltern,

die Öffnungszeiten unserer Kindergärten vom 25.01 – 29.01.21 sind von 6.30 – 16 Uhr. Es besteht weiterhin nur die Notbetreuung.

Liebe Eltern der Schulanfänger,

bitte beachten Sie den Link. Dieser enthält alle wichtigen und aktuellen Informationen für die diesjährige Schuluntersuchung.

Aushang Schulanfänger

 

Liebe Eltern,

die Öffnungszeiten unserer Kitas sind vom 18.01 – 31.01.21 von 7 – 16 Uhr. Weiterhin gilt die Notbetreuung vorerst bis zum 31.01.2021.

Liebe Eltern,

entsprechend dem Beschluss des Thüringer Kabinetts vom 06.01.21 zur Fortführung der bundesweiten Maßnahmen zur Eindämmung von Covid – 19 besteht im Zeitraum vom 11.01 – 31.01.21 ein Anspruch auf Notbetreuung.

Notbetreuung in Kindergärten wird für Kinder angeboten, deren Personensorgeberechtigte

  • aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Gründe, die eine Erledigung dieser Tätigkeit im Home-Office unmöglich machen, an einer Betreuung des Kindes gehindert sind

und

  • zum zwingend für den Betrieb benötigten Personal in der Pandemieabwehr bzw. -bewältigung oder in Bereichen von erheblichen öffentlichen Interesse (insbesondere Gesundheitsversorgung und Pflege, Bildung und Erziehung, Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung bzw. der öffentlichen Verwaltung, Sicherstellung der öffentlichen Infrastruktur und Versorgungssicherheit, Informationstechnik und Telekommunikation, Medien, Transport und Verkehr, Banken und Finanzwesen, Ernährung und Waren des täglichen Bedarfs) gehören.

2021_Antrag_Notbetreuung.pdf (thueringen.de)

Die Notbetreuung steht darüber hinaus offen, wenn diese zur Vermeidung einer Kindeswohlgefährdung erforderlich ist oder die Personensorgeberechtigten glaubhaft darlegen, dass ihnen bei einer betreuungsbedingten Einschränkung der Erwerbstätigkeit die Kündigung oder unzumutbarer Verdienstausfall droht.

Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte der Internetpräsenz des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport.

Die Öffnungszeiten betragen vom 11.01 – 15.01 in allen unseren Einrichtungen  7 – 16 Uhr.

Aktuelle Änderungen werden ihnen rechtzeitig bekannt gegeben. Wir danken für ihr Verständnis.