Liebe Eltern!

Ab dem 16.07 gilt folgendes:

Leichte Lockerungen bei Betretungsverboten an Schulen und Kindergärten

Es gelten weiterhin Betretungsverbote in Schulen und Kindergärten für Personen mit erkennbaren Symptomen einer COVID-19-Erkrankung, insbesondere einer akuten Atemwegserkrankung oder einem akuten Verlust des Geschmacks- oder Geruchssinns. Der bisherige Passus über Betretungsverbote für „Personen mit jeglichen Erkältungssymptomen, wie Husten, Fieber und Halsschmerzen“ entfällt (Dies gilt auch für leichte Schnupfnasen. Bei schwerwiegenden Erkältungen bitten wir sie ihr Kind weiterhin daheim zu behalten, bis es genesen ist).

0 Kommentare

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert